Erweiterte
Datenschutzregelung DSGVO im Wortlaut und unsere Umsetzung
Datenschutzregelung nach
EU DS-GVO (gültig ab 25. Mai 2018)
„Ziel der neuen EU-DSGVO Verordnung ist ein weitestgehend
einheitliches Datenschutzrecht innerhalb der EU. Darin
sollen vor allem die Rechte und Kontrollmöglichkeiten
derjenigen gestärkt werden, deren personenbezogene Daten
verarbeitet werden (Betroffene). Konkret in der neuen
Verordnung geregelt werden vor allem die Rechtsgrundlagen
der Datenverarbeitung, die Rechte der Betroffenen und
die Pflichten der Verantwortlichen."
1. Datenspeicherung
Die DSGVO beschreibt:
„Gemäß Erlaubnistatbestände nach Art. 6 DSGVO darf
eine Speicherung nur stattfinden, wenn:
- eine Einwilligung des Betroffenen
nach Art. 7 und Art. 8 DSGVO vorliegt . So soll etwa
das Mindestalter bei 16 Jahren liegen – es sei denn,
die einzelnen Staaten senken die Altersgrenze auf maximal
13 Jahren ab
- die Verarbeitung für die
Erfüllung eines Vertrags oder zur Durchführung vorvertraglicher
Maßnahmen erforderlich ist
- die Verarbeitung zur Erfüllung
einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist
- die Verarbeitung zur Wahrung
der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder
eines Dritten erforderlich ist, sofern keine schutzwürdigen
Interessen des Betroffenen überwiegen.“
Unsere Stellungnahme:
Eine derartige Speicherung von Daten ist auf unserer Internetseite
nicht gegeben.
2. Informationspflichten
Die DSGVO beschreibt:
"Art. 13 und 14 DSGVO sehen für Unternehmen umfangreiche
Informationspflichten vor, wenn Daten beim Betroffenen
oder bei Dritten (wie etwa der Schufa) erhoben werden.
Diese erweiterten Pflichten sollen den Datenschutz im
Vergleich zu den aktuell geltenden Regelungen des BDSG
stärken:
- Name und Kontaktdaten des
Verantwortlichen
- Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
(DSB)
- Zwecke und Rechtsgrundlage
der Datenverarbeitung
- Darstellung der berechtigten
Interessen (wenn die Datenverarbeitung auf dem Tatbestand
der Interessenabwägung gem. Art. 6 Abs. 1 f) BDSG beruht),
- Empfänger oder Kategorien
von Empfängern der Daten
- Informationen zur Datenübermittlung
in Drittländer
- Dauer der Datenspeicherung
- Belehrung über Betroffenenrechte
(Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der
Verarbeitung, Widerspruchsrecht, Datenportabilität und
Beschwerderecht zur Aufsichtsbehörde)
- Grundlage der Bereitstellung
der Daten auf gesetzlicher oder vertraglicher Basis
und Folgen der Nichtbereitstellung
- Bestehen einer automatisierten
Einzelfallentscheidung einschließlich Profiling (z.B.
das Erstellen eines umfassenden Nutzerprofils oder die
Bildung von sog. Scorewerten durch Verknüpfen, Speichern,
Auswerten und Zusammenlegen von verschiedenen Daten
zu einer Person.)"
Unsere Stellungnahme:
Eine Speicherung von Daten ist auf unserer Internetseite
nicht gegeben. Eine Überwachung des Datenschutzes wird
durch uns personell sichergestellt. Wir nehmen den Datenschutz
sehr ernst und prüfen die angeordneten aktuellen Richtlinien
hinsichtlich Umsetzung stetig. Wir speichern weder persönliche
Daten von Nutzern unserer Webseite, noch leiten wir diese
an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen zum Datenschutz
unserer Webseite wenden Sie sich gerne an uns persönlich:
info@huhn-entsorgung.de
3. Auskunftsrecht
Die DSGVO beschreibt:
"Bei Datenspeicherungen haben Betroffene gem.
Art. 15 DSGVO ein umfassendes Auskunftsrecht. Der Betroffene
erhält Auskunft auf Übermittlung der Daten in elektronischer
(gängiger) Form und kann eine Kopie der Daten verlangen."
Unsere Stellungnahme:
Eine Speicherung von Daten ist auf unserer Internetseite
nicht gegeben. Wir speichern weder persönliche Daten von
Nutzern unserer Webseite, noch leiten wir diese an Dritte
weiter. Hinsichtlich Fragen zum Datenschutz unserer Webseite
wenden Sie sich gerne an uns persönlich: info@huhn-entsorgung.de
4. Recht auf Datenübertragbarkeit
Die DSGVO beschreibt:
"Bei dauerhafter Speicherung von Benutzerdaten
zum Zweck einer Kundenbeziehung hat der Kunde das Recht
die gespeicherten Daten bei einem Anbieterwechsel mitzunehmen.
Dazu müssen die Daten in einer strukturierten, maschinenlesbaren
Format übermittelt werden. Die Datenportabilität betrifft
aber nur solche Daten, die der Nutzer selbst zur Verfügung
gestellt hat."
Unsere Stellungnahme:
Eine derartige Speicherung ist nicht gegeben. Wir speichern
weder persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite,
noch leiten wir diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen
zum Datenschutz unserer Webseite wenden Sie sich gerne
an uns persönlich: info@huhn-entsorgung.de
5. Recht auf Löschung
Die DSGVO beschreibt:
"Art. 17 DSGVO gibt Betroffenen ein „Recht auf
Vergessenwerden“, also ein Recht auf Löschung der eigenen
Daten, wenn:
- die Speicherung der Daten
nicht mehr notwendig ist
- der Betroffene seine Einwilligung
zur Datenverarbeitung widerrufen hat
- die Daten unrechtmäßig verarbeitet
wurden
- eine Rechtspflicht zum Löschen
nach EU- oder nationalem Recht besteht"
Unsere Stellungnahme:
Eine derartige Speicherung ist nicht gegeben. Wir speichern
weder persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite,
noch leiten wir diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen
zum Datenschutz unserer Webseite wenden Sie sich gerne
an uns persönlich: info@huhn-entsorgung.de
6. Widerspruch bei automatisierten
Einzelfallentscheidungen
Die DSGVO beschreibt:
"Nach Art. 22 DSGVO sollen Betroffene nur noch
das Recht haben, einer automatisierten Einzelfallentscheidung
zu widersprechen. Zu automatisierten Einzelfallentscheidungen
zählen alle rechtlich relevanten oder sonst erheblich
einschränkenden Entscheidungen, die nicht von einem Mensch
getroffen wurden. Das können z.B. die automatische Ablehnung
eines Online-Kreditantrags, ein Online-Einstellungsverfahren
oder andere Maßnahmen sein, bei denen persönlichen Aspekte
lediglich elektronisch ausgewertet werden. Dazu zählt
vor allem auch das Profiling (z. B. für die Werbung),
bei dem Daten zur Analyse oder Prognose für Persönlichkeitsmerkmale
verwendet werden wie etwa die Arbeitsleistung, die wirtschaftliche
Lage, die Gesundheit, persönlichen Vorlieben oder Interessen,
die Zuverlässigkeit oder das Verhalten."
Unsere Stellungnahme:
Eine derartige Speicherung ist nicht gegeben. Wir speichern
weder persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite,
noch leiten wir diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen
zum Datenschutz unserer Webseite wenden Sie sich gerne
an uns persönlich: info@huhn-entsorgung.de
7. Gemeinsame Datenverarbeitung
Die DSGVO beschreibt:
"Nach Art. 26 DSGVO ist es zukünftig auch zulässig,
dass mehrere verantwortliche Stellen die erlaubte Datenverarbeitung
gemeinsam durchführen können. Erforderlich ist hierzu
eine transparente Vereinbarung, die die jeweiligen Zwecke
und Verantwortlichkeiten sowie die Handhabung hinsichtlich
der Betroffenenrechte festlegt. Betroffene können ihre
Rechte aber weiterhin gegenüber jedem einzelnen Verantwortlichen
geltend machen."
Unsere Stellungnahme:
Eine derartige Speicherung ist nicht gegeben. Wir speichern
weder persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite,
noch leiten wir diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen
zum Datenschutz unserer Webseite wenden Sie sich gerne
an uns persönlich:info@huhn-entsorgung.de
8. Auftragsdatenverarbeitung
Die DSGVO beschreibt:
"Die Auftragsdatenverarbeitung ist in Art. 28
und 29 DSGVO erlaubt. Darunter versteht man die Erhebung,
Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten
durch einen Auftragsverarbeiter gemäß den Weisungen des
für die Verarbeitung Verantwortlichen auf Grundlage eines
schriftlichen Vertrags. Darunter fallen z.B. Unternehmen,
die ihre Daten bei einem externen Rechenzentrum speichern
oder die eine externe Stelle mit der Erstellung etwa von
Rechnungen beauftragen."
Unsere Stellungnahme:
Eine derartige Speicherung ist nicht gegeben. Wir speichern
weder persönliche Daten von Nutzern unserer Webseite,
noch leiten wir diese an Dritte weiter. Hinsichtlich Fragen
zum Datenschutz unserer Webseite wenden Sie sich gerne
an uns persönlich: info@huhn-entsorgung.de
9. Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Die DSGVO beschreibt:
"In Art. 30 DSGVO ist vorgeschrieben, dass der
Verantwortliche bzw. der Auftragsverarbeiter ein „Verzeichnis
der Verarbeitungstätigkeiten“ führen müssen. Ähnlich dem
bisherigen Verfahrensverzeichnis nach § 4g Abs. 2 in Verbindung
mit § 4e BDSG handelt es sich dabei um eine Dokumentation
und Übersicht aller Verfahren, bei denen personenbezogene
Daten verarbeitet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen
können Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten nach
Art. 30 Abs. 5 DSGVO von dieser Pflicht ausgenommen sein."
Unsere Stellungnahme:
Wir erfüllen nicht die notwendige Mindestvoraussetzung
zur Erstellung eines Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten.
Wir speichern weder persönliche Daten von Nutzern unserer
Webseite, noch leiten wir diese an Dritte weiter. Hinsichtlich
Fragen zum Datenschutz unserer Webseite wenden Sie sich
gerne an uns persönlich:info@huhn-entsorgung.de
10. Datenschutzfolgenabschätzung
Die DSGVO beschreibt:
"Die in Art. 35 DSGVO geregelte Datenschutzfolgenabschätzung
ist nach Abs. 1 immer dann durchzuführen, wenn ein Datenverarbeitungsverfahren
voraussichtlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten
der Betroffenen birgt. Dies ist insbesondere der Fall
bei der Verwendung neuer Technologien oder sonst aufgrund
der Art, des Umfangs, der Umstände und der Zwecke der
Verarbeitung. Die Folgeschutzabschätzung erfolgt in 3
Stufen:
- In der 1. Stufe ist zu prüfen,
ob ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der
Betroffenen besteht. Abs. 3 als nennt als Hauptanwendungsgebiete
Technologien, die automatisiert, systematisch und umfassend
Daten erfassen, verarbeiten und bewerten.
- Wenn ein solches Risiko
besteht, ist in einer 2. Stufe eine Bewertung dahingehend
vorzunehmen, ob die geplanten Abhilfemaßnahmen und Sicherheitsvorkehren
ausreichen, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.
Außerdem muss der Nachweis erbracht werden, dass die
DSGVO eingehalten und den Interessen der Betroffenen
Rechnung getragen wird.
- Kommt die Bewertung zu
dem Ergebnis, dass trotz möglicher Maßnahmen ein hohes
Risiko besteht, muss in einer 3. Stufe die Aufsichtsbehörde
konsultiert werden (Art. 36 DSGVO). Diese kann dann
innerhalb von 8 Wochen Empfehlungen aussprechen. (Diese
Frist kann je nach Komplexität von der Aufsichtsbehörde
verlängert werden.) Zuständige Behörde ist in Deutschland
der Bundesbeauftragte nach § 69 Abs. 1 DSAnpUG-EU.
- Ist in dem Unternehmen ein
Datenschutzbeauftragter bestellt, muss er in die Datenschutz-Folgenabschätzung
eingebunden werden. Die Datenschutzfolgenabschätzung
ist schriftlich zu dokumentieren. Es kann u. U. zweckmäßig
sein, dies mit dem Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
(s.o.) zu verknüpfen."
Unsere Stellungnahme:
Diese Regelung findet bei uns keine Anwendung, da keine
dauerhafte Speicherung der Nutzerdaten vorgenommen wird.
Wir speichern weder persönliche Daten von Nutzern unserer
Webseite, noch leiten wir diese an Dritte weiter. Hinsichtlich
Fragen zum Datenschutz unserer Webseite wenden Sie sich
gerne an uns persönlich: info@huhn-entsorgung.de
11. Melde- und Informationspflichten
bei Datenpannen
Die DSGVO beschreibt:
"Für die bisher in § 42a BDSG vorgeschrieben
Melde- und Informationspflichten bei Datenpannen/Incidents
gelten zukünftig die Vorgaben des Art. 33 DSGVO. Danach
müssen grds. alle Verletzungen des Schutzes personenbezogener
Daten gemeldet werden, es sei denn, das Risiko für persönliche
Rechte und Freiheiten ist unwahrscheinlich."
Unsere Stellungnahme:
Diese Regelung findet bei uns keine Anwendung, da keine
dauerhafte Speicherung der Nutzerdaten vorgenommen wird.
Wir speichern weder persönliche Daten von Nutzern unserer
Webseite, noch leiten wir diese an Dritte weiter. Hinsichtlich
Fragen zum Datenschutz unserer Webseite wenden Sie sich
gerne an uns persönlich: info@huhn-entsorgung.de
12. Datenschutzbeauftragter
Die DSGVO beschreibt:
"Nach Art. 37 DSGVO müssen Unternehmen immer
dann einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten benennen,
wenn ihre Kerntätigkeit bzw. die ihres Auftragsverarbeiters:
- aus Verarbeitungsvorgängen
besteht, die nach Art, Umfang und/oder Zweck eine systematische
Überwachung erfordern
- die Verarbeitung besonders
sensibler Daten nach Art. 9 und 10 DSGVO betrifft"
Unsere Stellungnahme:
Persönliche Daten, welche im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit
aufkommen, werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen
behandelt. Die Sicherheit dieser Daten wird dauerhaft
gewährleistet. Primärer Ansprechpartner für Datenschutz
ist Herr Andre Huhn. Hinsichtlich Fragen zum Datenschutz
unserer Webseite wenden Sie sich gerne an uns persönlich:
info@huhn-entsorgung.de
Firma Huhn GmbH & Co.
KG
Idar-Oberstein, im Mai 2018